
Keine Entwarnung für Nordeuropa
Der Sachverhalt
Bamse soll auf den deutschen Nachbarn, der seit über 30 Jahren in Norwegen lebt, zugelaufen sein und diesen angesprungen haben, als dieser mit den Armen fuchtelnd und laut rufend auf Bamses Herrchen zugelaufen kam. Bei jenem Vorfall wurde besagter Nachbar, der die norwegische Familie und deren Hund seit mehreren Jahren kennt, am Unterarm verletzt. Über das Ausmaß der Verletzung gibt es widersprüchliche Angaben. Sie reichen von einem fünf Zentimeter langen Kratzer bis zu einer fünf Zentimeter langen Schnittverletzung, die genäht werden musste und deren Narbe noch heute, etwa zwei Jahre später, erkennbar ist. Die Behandlung des Unterarms wurde von den Hundehaltern bezahlt. Zwei Tage nach dem Vorfall brachte der Nachbar die Angelegenheit bei der Polizei zur Anzeige, woraufhin Bamse beschlagnahmt wurde und gemäß der norwegischen Hundeverordnung, die laut Fair Dog Vorlage für die Dänische Kopie war, getötet werden sollte. Das Gericht wies zwar die Behauptung des Deutschen, von dem Hund gebissen worden zu sein ab, da es sich ganz klar um keine Bisswunde handelt, stellte aber dennoch die Gefährlichkeit des Hundes fest. Obwohl es zwei voneinander unabhängige Gutachten geben soll, welche Bamse als ungefährlich beschreiben, hält das Gericht an der Entscheidung fest. Eines dieser Gutachten wurde von der norwegischen Zeitung VG in einem Video dokumentiert.
Die Schuldfrage
Die eindeutige Schuldzuweisung ist stets ein schwieriges Unterfangen und meist davon abhängig, wer am besten lügt. Nach den vorliegenden Informationen sind jedoch beide Parteien gleichermaßen schuld an dem Vorfall. Die Halter, da sie ihren Hund nicht unter Kontrolle hatten, und der Nachbar, der laut rufend und mit den Armen fuchtelnd einem Hund begegnet. So gesehen ist den Haltern eine gewisse Fahrlässigkeit und dem deutschen Nachbarn seine grenzenlose Dummheit vorzuwerfen. Unschuldig ist einzig und allein der Hund, der sich so verhalten hat, wie sich jeder andere Hund auch verhalten hätte. Eine Angelegenheit, die intelligente Menschen auf sich beruhen lassen und so schnell wie möglich vergessen und etwas weniger intelligente Menschen unter sich klären. Leider hatte der Nachbar nichts aus seiner Dummheit gelernt und zeigte seinen wahren Charakter, den zu beschreiben die deutschen Rechtsvorschriften verbieten. Unglaubwürdig macht den Deutschen die Tatsache, dass er in der letzten Gerichtsverhandlung angab, dass er von Bamse gebissen wurde, um sein Leben kämpfen musste und dabei eine 15 Zentimeter lange Fleischwunde davontrug. Sehr unklug, da das Gericht bereits in der ersten Verhandlung feststellte, dass es sich nicht um einen Biss handelte. Das aus dem, laut gerichtsbekannten Notfallprotokoll, fünf Zentimeter langen Kratzer, der im Krankenhaus getapt wurde, inzwischen eine 15 Zentimeter lange Fleischwunde wurde, ist wohl der Hitze des letzten Sommers zuzuschreiben, bei der sich bekanntlich alle Dinge ausdehnen.
Worum es jetzt geht
